Die Einschränkung der Assistenzsysteme ist kein Softwarefehler, sondern eine bewusste Sicherheitsfunktion des Herstellers, die auf folgenden Punkten basiert:
Wir verstehen den Wunsch nach Komfort auf Langstrecken sehr gut. Da die Deaktivierung jedoch tief in der Betriebserlaubnis und den Sicherheitsvalidierungen des Fahrzeugs verankert ist, darf und kann keine Änderung an dieser Logik vorgenommen werden. Ein Eingriff in diese Systeme würde zum Erlöschen der Betriebserlaubnis für den Anhängerbetrieb führen.
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